3. Mose 16:29 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker29 Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält. See the chapterVers anzeigenbibel heute29 Diese Bestimmungen gelten für alle Zukunft. Am 10. Oktober sollt ihr euch selbst demütigen und dürft an diesem Tag keine Arbeit verrichten. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben. See the chapterLutherbibel 191229 Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder29 Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt; See the chapterElberfelder 187129 Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt; See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)29 Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im 7. Monat, am 10. des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Einheimische und der Fremde, der sich in eurer Mitte aufhält; See the chapter |
Wenn du vom Entheiligen des Sabbats deinen Fuß fernhältst, daß du nicht deine Geschäfte an meinem heiligen Tage verrichtest, wenn du den Sabbat eine Wonne, den heiligen Tage Jahwes verehrungswürdig nennst und ihn in Ehren hältst, so daß du nicht deinem Tagewerke nachgehst, deine Geschäfte vornimmst und Geschwätz verführst, -