2. Mose 34:15 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker15 Wenn du ein Abkommen mit den Bewohnern des Landes triffst, und sie mit ihren Göttern Abgötterei treiben und ihren Göttern Opfer bringen und dich dazu einladen, so lauft ihr Gefahr, von ihrer Opfergabe zu essen. See the chapterVers anzeigenbibel heute15 Hüte dich, einen Bund mit den Bewohnern des Landes zu schließen! Denn sonst könnten sie dich einladen, wenn sie sich ihren Göttern anbieten, wenn sie ihnen opfern und ihre Opfermahlzeiten feiern. See the chapterLutherbibel 191215 Daß du nicht einen Bund mit des Landes Einwohnern machest, und wenn sie ihren Göttern nachlaufen und opfern ihren Göttern, sie dich nicht laden und du von ihrem Opfer essest, See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder15 daß du nicht einen Bund machest mit den Bewohnern des Landes und, wenn sie ihren Göttern nachhuren und ihren Göttern opfern, man dich einlade, und du von ihrem Schlachtopfer essest See the chapterElberfelder 187115 daß du nicht einen Bund machest mit den Bewohnern des Landes und, wenn sie ihren Göttern nachhuren und ihren Göttern opfern, man dich einlade, und du von ihrem Schlachtopfer essest See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)15 dass du nicht einen Bund machst mit den Bewohnern des Landes und, wenn sie ihren Göttern nachhuren und ihren Göttern opfern, man dich einlade, und du von ihrem Schlachtopfer essest, See the chapter |
Er antwortete: Wohlan, ich verordne feierlich im Beisein deines ganzen Volkes: Ich will Wunder thun, wie sie nicht verrichtet worden sind auf der ganzen Erde und unter allen Völkern, und das ganze Volk, inmitten dessen du dich befindest, soll das Thun Jahwes gewahren; denn staunenswert ist, was ich an dir thun werde!
Da sprach Jahwe zu Mose: Du wirst dich nun bald zu deinen Vorfahren legen; dann wird sich dieses Volk erheben und in seiner Mitte mit den ausländischen Göttern Abgötterei treiben in dem Land, in das es einzieht, und wird mich verlassen und den Bund mit mir, den ich mit ihm geschlossen habe, brechen.