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2. Mose 33:21 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

21 Sodann sprach Jahwe: Es ist eine Stätte in meiner Nähe, da magst du hintreten auf den Felsen.

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bibel heute

21 Jahwe sagte weiter: "Pass auf! Hier auf dem Felsen ist ein Platz bei mir. Da kannst du stehen.

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Lutherbibel 1912

21 Und der HERR sprach weiter: Siehe, es ist ein Raum bei mir; da sollst du auf dem Fels stehen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

21 Und Jehova sprach: Siehe, es ist ein Ort bei mir, da sollst du auf dem Felsen stehen.

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Elberfelder 1871

21 Und Jehova sprach: Siehe, es ist ein Ort bei mir, da sollst du auf dem Felsen stehen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

21 Und der HERR sprach: Siehe, es ist ein Ort bei mir, da sollst du auf dem Felsen stehen.

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2. Mose 33:21
11 Querverweise  

dort aber trat er in eine Höhle ein und blieb daselbst über Nacht. Da nun erging das Wort Jahwes, und er sprach zu ihm: Was willst du hier, Elia?


Er sprach: Ich will dich erhöhen, Jahwe, meine Stärke! Jahwe ist mein Fels in meiner Drangsal und mein Erretter.


Die Söhne der Fremde schmachten dahin und zittern hervor aus ihren Schlössern.


Denn er birgt mich in einer Hütte am Tage des Unheils; er schirmt mich im Schirme seines Zeltes, hebt mich empor auf einen Felsen.


Höre, o Gott, mein Flehen und merke auf mein Gebet!


Ja, er ist mein Fels und meine Hilfe, meine Burg - ich werde nicht wanken!


denen will ich in meinem Tempel und in meinen Mauern ein Denkmal und einen Namen verleihen, die besser sind als Söhne und Töchter: einen ewigen Namen will ich einem jeden solchen verleihen, der nicht ausgetilgt werden soll!


So spricht Jahwe der Heerscharen: Wenn du auf meinen Wegen wandelst und dich an meine Ordnungen hältst, so sollst du auch mein Haus verwalten und über meine Vorhöfe Aufsicht üben, und ich gewähre dir freien Zugang zwischen diesen meinen Dienern.


Es pflegten aber zu ihm zu kommen die Zöllner insgesamt und die Sünder, ihn zu hören.


Und zwar soll er in eine dieser Städte fliehen, an den Eingang des Stadtthors treten und seine Angelegenheit den Vornehmsten der betreffenden Stadt vortragen. Sodann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm Raum gewähren, daß er bei ihnen wohnen bleibe.


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