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2. Mose 30:38 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

38 Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

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bibel heute

38 Wer es nachmacht, um daran zu riechen, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden."

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Lutherbibel 1912

38 Wer ein solches machen wird, der wird ausgerottet werden von seinem Volk.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

38 Wer desgleichen macht, um daran zu riechen, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.

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Elberfelder 1871

38 Wer desgleichen macht, um daran zu riechen, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

38 Wer desgleichen macht, um daran zu riechen, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.

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2. Mose 30:38
9 Querverweise  

Ein unbeschnittener Mann aber, der nicht beschnitten ist am Fleische seiner Vorhaut, - ein solcher soll weggetilgt werden aus seinen Volksgenossen; meinen Bund hat er gebrochen!


Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.


Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Und Jahwe redete mit Mose also:


Darum sollt ihr den Ruhetag beobachten, denn er muß euch heilig sein; wer immer ihn entweiht, soll mit dem Tode bestraft werden. Denn wenn irgend jemand eine Arbeit an ihm verrichtet, ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen.


und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,


Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Laßt es nicht geschehen, daß der Stamm der Geschlechter der Kahathiter mitten aus den Leviten weggetilgt werde.


Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.


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