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2. Mose 30:33 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

33 Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

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bibel heute

33 Wer eine solche Mischung herstellt oder etwas von dem Öl auf einen Unbefugten streicht, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden.'"

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Lutherbibel 1912

33 Wer ein solches macht oder einem andern davon gibt, der soll von seinem Volk ausgerottet werden.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

33 Wer desgleichen mischt, und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.

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Elberfelder 1871

33 Wer desgleichen mischt, und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

33 Wer desgleichen mischt und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.

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2. Mose 30:33
27 Querverweise  

Ein unbeschnittener Mann aber, der nicht beschnitten ist am Fleische seiner Vorhaut, - ein solcher soll weggetilgt werden aus seinen Volksgenossen; meinen Bund hat er gebrochen!


Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.


Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.


Das, womit Sühne vollzogen wurde, als man ihnen die Hand füllte und sie weihte, sollen sie verzehren; ein Fremder aber darf nicht davon essen, denn es ist heilig.


Und Jahwe gebot Mose: Verschaffe dir Spezereien: Stakte, Räucherklaue und Galbanum - Spezereien und reinen Weihrauch, alles zu gleichen Teilen,


Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Darum sollt ihr den Ruhetag beobachten, denn er muß euch heilig sein; wer immer ihn entweiht, soll mit dem Tode bestraft werden. Denn wenn irgend jemand eine Arbeit an ihm verrichtet, ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen.


Und jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt, - gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen.


Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem das Leben enthaltenden Blute. Daher gebot ich den Israeliten: Von keinem Leibe dürft ihr das Blut genießen: Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem Blute - jeder, der es genießt, soll hinweggetilgt werden!


und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,


und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Denn wer irgend eine dieser Greuelthaten verüben wird: solche, die sie verüben, sollen hinweggetilgt werden mitten aus ihren Volksgenossen.


Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.


Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.


Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.


Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.


Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.


Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.


Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.


Laßt es nicht geschehen, daß der Stamm der Geschlechter der Kahathiter mitten aus den Leviten weggetilgt werde.


Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.


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