2. Mose 30:33 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker33 Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. See the chapterVers anzeigenbibel heute33 Wer eine solche Mischung herstellt oder etwas von dem Öl auf einen Unbefugten streicht, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden.'" See the chapterLutherbibel 191233 Wer ein solches macht oder einem andern davon gibt, der soll von seinem Volk ausgerottet werden. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder33 Wer desgleichen mischt, und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern. See the chapterElberfelder 187133 Wer desgleichen mischt, und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)33 Wer desgleichen mischt und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern. See the chapter |
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.