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2. Mose 22:9 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

9 Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,

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bibel heute

9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat,

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Lutherbibel 1912

9 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: “das ist es”, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

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Elberfelder 1871

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

9 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

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2. Mose 22:9
17 Querverweise  

Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht - ich selbst mußte es ersetzen; von mir fordertest du es, mochte es bei Tage oder bei Nacht geraubt sein.


Falls sich jemand wider seinen Nächsten versündigt, und man ihm einen Eid auferlegt, um ihn seine Aussage eidlich bekräftigen zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:


In jedem Rechtshandel aber, der von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, vor euch gebracht wird, er betreffe nun einen Mord oder irgend ein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr sie belehren, damit sie sich nicht gegen Jahwe verschulden, und nicht ein grimmiger Zorn über euch und eure Brüder komme. Also sollt ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet!


so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten.


Deinen Überfluß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.


Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.


Das Feuer auf dem Altar aber soll damit brennend erhalten werden und nie erlöschen. Alle Morgen soll der Priester Holzscheite darauf anzünden, das Brandopfer darauf schichten und die Fettstücke der Heilsopfer über demselben in Rauch aufgehn lassen.


Wenn aber dein Bruder fehlt, so gehe hin und weise ihn zurecht unter vier Augen; hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen;


So wird auch mein himmlischer Vater euch thun, wenn ihr nicht vergebet, jeder seinem Bruder, von Herzen.


Wenn Männer, die einen Streit miteinander haben, vor Gericht treten, und man ihnen das Urteil gesprochen hat, indem man den Unschuldigen frei sprach und den Schuldigen verurteilte,


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