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2. Mose 22:8 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

8 Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.

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bibel heute

8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten.

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Lutherbibel 1912

8 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

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Elberfelder 1871

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

8 Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.

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2. Mose 22:8
9 Querverweise  

Falls sich jemand wider seinen Nächsten versündigt, und man ihm einen Eid auferlegt, um ihn seine Aussage eidlich bekräftigen zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:


"Von diesen sollen 24000 den Geschäften am Tempel Jahwes vorstehen; 6000 sollen Amtleute und Richter sein,


Ein Psalm Asaphs. Gott steht da in der Gottes-Versammlung, inmitten von Göttern hält er Gericht.


so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.


Deinen Überfluß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.


Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,


Richter und Amtleute sollst du dir Stamm für Stamm in allen deinen Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, einsetzen, damit sie das Volk mit Gerechtigkeit richten.


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