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2. Mose 21:32 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

32 Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.

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bibel heute

32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'

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Lutherbibel 1912

32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

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Elberfelder 1871

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn 30 Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

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2. Mose 21:32
9 Querverweise  

Es kamen aber midianitische Händler vorüber; und sie zogen ihn heraus und holten Joseph herauf aus der Zisterne und verkauften Joseph an die Ismaeliter für zwanzig Silberstücke, und sie führten Joseph fort nach Ägypten.


Wenn ein Knabe oder ein Mädchen gestoßen wird, so soll nach demselben Rechte mit ihm verfahren werden.


Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,


kaufte den Acker von meinem Vetter Hanameel und wog ihm das Geld dar, sieben Goldsekel und zehn Silbersekel.


und sagte: Was wollt ihr mir geben, daß ich ihn euch ausliefere? Sie aber wogen ihm dreißig Silberstücke auf.


sondern sich selbst entäußerte, indem er Knechtsgestalt annahm, in Menschenbild auftrat,


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