2. Mose 21:27 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker27 Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen. See the chapterVers anzeigenbibel heute27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' See the chapterLutherbibel 191227 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. See the chapterElberfelder 187127 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. See the chapter |