2. Mose 21:26 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
26 Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.
Und nun, obwohl unser Leib schließlich ebenso viel wert ist wie unserer Brüder Leib, unsere Kinder wie ihre Kinder, so müssen wir doch unsere Söhne und unsere Töchter zu leibeigenen Knechten machen; auch einige von unseren Töchtern sind bereits leibeigen geworden. Und wir können nichts dagegen thun, da doch unsere Felder und unsere Weinberge anderen gehören.
Du hast es wohl gesehen! Denn du achtest auf Leid und Kummer, um sie in deine Hand zu nehmen. Dir überläßt es der Unglückliche; dem Verwaisten wurdest du ein Helfer!
Und ihr Herrn, haltet euch ebenso gegen sie, und lasset ab von Drohen, im Bewußtsein, daß ihr wie sie einen Herrn habt in den Himmeln, und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteilich sein und nicht Geschenke annehmen; denn das Geschenk macht die Weisen blind und verkehrt die gerechte Sache. 20 Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du leben bleibest im Besitze des Landes, welches dir Jahwe, dein Gott, giebt.