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2. Mose 12:48 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

48 Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.

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bibel heute

48 Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen.

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Lutherbibel 1912

48 So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

48 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt und das Passah dem Jehova feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen.

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Elberfelder 1871

48 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt und das Passah dem Jehova feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

48 Und wenn ein Fremder sich bei dir aufhält und das Passah dem HERRN feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen.

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2. Mose 12:48
12 Querverweise  

Und zwar sollt ihr beschnitten werden am Fleisch eurer Vorhaut, und dies sei das Zeichen des Bundes zwischen mir und euch.


Im Alter von acht Tagen soll alles, was männlich ist unter euch, beschnitten werden, Geschlecht für Geschlecht, sowohl der im Hause geborene, als der von irgend einem Fremden mit Geld erkaufte Sklave, der nicht deines Stammes ist.


Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.


Da sprach Jahwe zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung in Bezug auf das Passah: kein Fremder darf es mitessen.


Denn jedweder vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die unter Israel weilen, der sich von mir absondert und seine Götzen in sein Herz schließt und den Anstoß zu seiner Verschuldung vor sich hinstellt und sich zum Propheten begiebt, um mich in seiner Angelegenheit zu befragen, dem werde ich, Jahwe, mich selbst zur Antwort herbeilassen.


So spricht der Herr Jahwe: Kein Fremdling, der doch unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes ist, darf in mein Heiligtum eintreten, - keiner der Fremdlinge, die unter den Israeliten weilen.


Und zwar sollt ihr es unter euch und die Fremdlinge, die unter euch weilen, die Söhne unter euch erzeugt haben, als Erbbesitz verlosen. Sie sollen euch gelten, wie die eingeborenen Israeliten; mit euch sollen sie inmitten der Stämme Israels Erbbesitz erlosen.


Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott.


Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und Jahwe Passah feiert, soll er so verfahren, wie es die Satzungen und Ordnungen des Passah fordern. Einerlei Satzung soll für euch gelten, sowohl für den Fremden, wie für den Landeseingebornen.


Da ist nicht Jude noch Grieche, nicht Knecht noch Freier, nicht Mann noch Weib; denn alle seid ihr Einer in Christus Jesus.


wo es nicht heißt Grieche und Jude, Beschnittener und Unbeschnittener, Barbar, Skythe, Knecht, Freier, sondern alles und in allen Christus.


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