2. Chronika 8:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker13 und zwar, wie es jeden Tag erforderlich war, indem er entsprechend dem Gebote Moses an den Sabbaten und den Neumonden und den Festen dreimal im Jahre - am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest - Opfer brachte. See the chapterVers anzeigenbibel heute13 so wie es der Anordnung Moses für jeden Tag entsprach. Auch an den Sabbaten, den Neumondtagen und den drei Jahresfesten tat er das: dem Fest der ungesäuerten Brote, dem Wochenfest und dem Laubhüttenfest. See the chapterLutherbibel 191213 ein jegliches auf seinen Tag zu opfern nach dem Gebot Mose's, auf die Sabbate, Neumonde und bestimmte Zeiten des Jahres dreimal, nämlich auf's Fest der ungesäuerten Brote, auf's Fest der Wochen und auf's Fest der Laubhütten. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder13 und zwar nach der täglichen Gebühr, indem er nach dem Gebot Moses opferte an den Sabbathen und an den Neumonden, und an den Festen dreimal im Jahre: am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten. See the chapterElberfelder 187113 und zwar nach der täglichen Gebühr, indem er nach dem Gebot Moses opferte an den Sabbathen und an den Neumonden, und an den Festen dreimal im Jahre: am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)13 und zwar nach der täglichen Gebühr, indem er nach dem Gebot Moses opferte an den Sabbaten und an den Neumonden und an den Festen dreimal im Jahr: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. See the chapter |
Ich bin soeben im Begriff, dem Namen Jahwes, meines Gottes, einen Tempel zu erbauen, um ihm denselben zu weihen, wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu verbrennen, sowie zur regelmäßigen Darbringung der reihenweise aufgelegten Brote und zu den Brandopfern an jedem Morgen und Abend, an den Sabbathen und Neumonden und den Festen Jahwes, unseres Gottes, - solches liegt Israel für immer ob.
Dem Fürsten aber sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und den Neumonden und den Sabbaten bei allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er soll herrichten lassen das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer, um dem Hause Israel Sühne zu schaffen.