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2. Chronika 6:22 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

22 Falls sich jemand wider seinen Nächsten versündigt, und man ihm einen Eid auferlegt, um ihn seine Aussage eidlich bekräftigen zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:

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bibel heute

22 Wenn sich jemand an seinem Nächsten versündigt und dieser einen Eid von ihm verlangt und er kommt vor deinen Altar in dieses Haus und spricht die Selbstverfluchung aus,

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Lutherbibel 1912

22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigen wird und es wird ihm ein Eid aufgelegt, den er schwören soll, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Hause:

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Darby Unrevidierte Elberfelder

22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man ihm einen Eid auflegt, um ihn schwören zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:

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Elberfelder 1871

22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man ihm einen Eid auflegt, um ihn schwören zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

22 Wenn jemand gegen seinen Nächsten sündigt und man ihm einen Eid auflegt, um ihn schwören zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Haus,

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2. Chronika 6:22
8 Querverweise  

Und du wollest hören auf die flehentlichen Worte deines Knechtes und deines Volkes Israel, daß sie an dieser Stätte beten werden; du wollest hören von der Stätte, da du thronest, vom Himmel aus, und wenn du hörst, verzeihen!


so wollest du hören vom Himmel her und eingreifen und deinen Knechten Recht schaffen, daß du dem Schuldigen vergiltst, indem du sein Thun auf sein Haupt zurückfallen lässest, den Unschuldigen aber gerecht sprichst, indem du ihm gibst nach seiner Gerechtigkeit.


Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.


Ich möchte sonst, wenn ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist Jahwe? Oder wenn ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich am Namen meines Gottes vergreifen.


Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -


Ferner: wer beim Altar schwört, das gilt nichts; wer aber bei der Gabe, die darauf ist, schwört, der ist verpflichtet.


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