2. Chronika 19:10 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker10 In jedem Rechtshandel aber, der von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, vor euch gebracht wird, er betreffe nun einen Mord oder irgend ein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr sie belehren, damit sie sich nicht gegen Jahwe verschulden, und nicht ein grimmiger Zorn über euch und eure Brüder komme. Also sollt ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet! See the chapterVers anzeigenbibel heute10 Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn. See the chapterLutherbibel 191210 In allen Sachen, die zu euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, daß sie sich nicht verschulden am HERRN und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut also, so werdet ihr euch nicht verschulden. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder10 Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen, daß sie sich nicht an Jehova verschulden, und daß nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. Also sollt ihr tun, damit ihr euch nicht verschuldet. See the chapterElberfelder 187110 Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen, daß sie sich nicht an Jehova verschulden, und daß nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. Also sollt ihr tun, damit ihr euch nicht verschuldet. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)10 Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt vonseiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen, dass sie sich nicht an dem HERRN verschulden, und dass nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. So sollt ihr tun, damit ihr euch nicht verschuldet. See the chapter |