5. Mose 18:3 - Darby Unrevidierte Elberfelder3 Und dies soll das Recht der Priester sein von seiten des Volkes, von seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind-oder Kleinvieh: Man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. See the chapterVers anzeigenbibel heute3 Auf dies aber hat ein Priester Anrecht beim Volk: Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf als Schlachtopfer bringt, gehören dem Priester das Schulterstück, die Kinnbacken und der Magen. See the chapterLutherbibel 19123 Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst See the chapterElberfelder 18713 Und dies soll das Recht der Priester sein von seiten des Volkes, von seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: Man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)3 Und dies soll das Recht der Priester sein vonseiten des Volkes, vonseiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. See the chapterHoffnung für alle3 Die Priester haben Anspruch auf bestimmte Teile der Opfertiere. Wenn jemand aus eurem Volk ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege als Schlachtopfer darbringt, dann soll der Priester davon die Schulter, die Kinnlade und den Magen bekommen. See the chapter |