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5. Mose 15:3 - Darby Unrevidierte Elberfelder

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

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bibel heute

3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen.

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Lutherbibel 1912

3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

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Elberfelder 1871

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

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Hoffnung für alle

3 Nur wenn Ausländer euch etwas schulden, dürft ihr es zurückverlangen. Euren Landsleuten aber sollt ihr alles erlassen,

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5. Mose 15:3
8 Querverweise  

Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -


Der Knecht aber bleibt nicht für immer in dem Hause; der Sohn bleibt für immer.


Also nun, wie wir Gelegenheit haben, laßt uns das Gute wirken gegen alle, am meisten aber gegen die Hausgenossen des Glaubens.


Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.


Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.


Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein.


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