So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.
Römer 7:2 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker Die verheiratete Frau ist gesetzlich an den lebenden Mann gebunden; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie ausgethan aus dem Mannesrecht. Vers anzeigenbibel heute So ist zum Beispiel eine verheiratete Frau durch das Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt. Stirbt ihr Mann, ist sie frei von dem Gesetz, das sie an ihn band. Lutherbibel 1912 Denn ein Weib, das unter dem Manne ist, ist an ihn gebunden durch das Gesetz, solange der Mann lebt; so aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das den Mann betrifft. Darby Unrevidierte Elberfelder Denn das verheiratete Weib ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. Elberfelder 1871 Denn das verheiratete Weib ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de) Denn die verheiratete Frau ist durch Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. Albrecht NT und Psalmen Eine verheiratete Frau zum Beispiel ist durch das Ehegesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt. Stirbt aber der Mann, so ist sie frei von dem Gesetz, wodurch sie an den Mann gebunden war. |
So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.
Nun aber sind wir für das Gesetz ausgethan, weil wir gestorben sind mit dem, wodurch wir gebunden waren, so daß wir nun dienen im neuen Geisteswesen und nicht im alten des Buchstabens.
Eine Ehefrau ist gebunden, so lange ihr Mann lebt; stirbt er, so hat sie die Freiheit zu heiraten, wen sie will, nur im Herrn.
Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern der Mann; und ebenso auch der Mann nicht über den seinigen, sondern die Frau.