Hesekiel 47:23 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, da sollt ihr ihm seinen Erbbesitz anweisen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
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Im Gebiet des Stammes, in dem sie leben, sollen sie ihren Anteil an Grundbesitz bekommen, spricht Jahwe, der Herr."
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und sie sollen auch ihr Teil im Lande haben, ein jeglicher unter seinem Stamm, dabei er wohnt, spricht der HERR HERR.
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Und es soll geschehen, in dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, daselbst sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, Jehova.
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Und es soll geschehen, in dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, daselbst sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, Jehova.
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Und es soll geschehen, in dem Stamm, bei dem sich der Fremde aufhält, dort sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, HERR.
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In dem Stammesgebiet, wo sie wohnen, steht ihnen ihr eigener Anteil zu. Ich, Gott, der Herr, will es so.«
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