Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
2. Mose 21:28 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen. Vers anzeigenbibel heute 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass der Mensch stirbt, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. Lutherbibel 1912 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig. Darby Unrevidierte Elberfelder Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. Elberfelder 1871 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de) Und wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll der Ochse gewisslich gesteinigt und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. Hoffnung für alle »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. |
Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.