wohlbezeugt in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werke nachgegangen ist.
1. Timotheus 5:16 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker Wenn eine Gläubige Witwen hat, soll sie dieselben versorgen und die Gemeinde nicht belastet werden, damit sie die wirklichen Witwen versorgen kann. Vers anzeigenbibel heute Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen. Lutherbibel 1912 So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben. Darby Unrevidierte Elberfelder Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. Elberfelder 1871 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hülfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hülfe leiste, die wirklich Witwen sind. Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de) Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, damit sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. Albrecht NT und Psalmen Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne. |
wohlbezeugt in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werke nachgegangen ist.
Wer nicht sorgt für seine Angehörigen und namentlich für die im Haus, der hat den Glauben verleugnet, und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
Unter die Witwen soll man nur solche aufnehmen, die wenigstens sechzig Jahre alt sind und Eines Mannes Frau,